← Zum Magazin

Testament schreiben: So verfassen Sie Ihren Nachlass richtig


Hände unterschreiben Testament auf Holztisch

Kurzdefinition

In Deutschland ist die gesetzliche Erbfolge genauestens definiert. Wünschen Sie eine andere Verteilung Ihres Nachlasses, so sollten Sie frühzeitig ein Testament schreiben. Dieses muss handschriftlich erfolgen und vom Notar beglaubigt werden, damit es rechtskräftig ist.

Inhaltsverzeichnis

Davor, das eigene Testament zu schreiben, scheuen sich wohl die meisten Menschen. Schließlich verlangt dies die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Dabei kann eine frühzeitige Regelung der Erbfolge die Sicherheit geben, dass Ihr Nachlass tatsächlich so verteilt wird, wie es in Ihrem Sinne ist. Denn nicht immer haben die erbrechtlichen Vorgaben im Todesfall das gewünschte Ergebnis zur Folge. Wie Sie Ihr Testament so schreiben, dass es rechtlich einwandfrei ist und den formalen Vorgaben genügt, wollen wir Ihnen im Folgenden erläutern.

Wann ist es sinnvoll, sein Testament zu schreiben?

In Deutschland gelten konkrete Regelungen dazu, was mit dem weltlichen Besitz eines Menschen im Falle seines Todes geschieht. Diese Regularien sind in Form der gesetzlichen Erbfolge definiert und sollen sicherstellen, dass der Nachlass möglichst gerecht unter den Familienangehörigen bzw. den Verbliebenen aufgeteilt wird. Wer sich dazu entschließt, sein Testament zu schreiben, sollte sich deshalb zunächst mit den entsprechenden Gesetzen vertraut machen. So lässt sich leicht herausfinden, in welchen Punkten man damit einverstanden ist und was lieber selbst definiert wird. Nicht selten geht es dabei um erhebliche Summen. Laut aktueller Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden allein in Deutschland mehr als 3 Billionen Euro bis zum Jahr 2027 vererbt. Je größer ein Erbe ist, desto höher ist auch das Konfliktpotential innerhalb der Familie, wenn es um die Erbfolge geht. Eine sorgfältige und rechtzeitige Planung Ihres Nachlasses kann die Streitereien deshalb minimieren.

Nicht immer hat man zu jedem seiner Angehörigen ein gutes Verhältnis. In diesem Fall ist es besonders sinnvoll, ein Testament zu schreiben und die Erbfolge den persönlichen Wünschen anzupassen. Dadurch können Sie den Anteil, der an die einzelnen Personen in Ihrer Familie geht, reduzieren oder jemanden sogar ganz aus dem Testament streichen. Auch ohne innerfamiliäre Zwietracht kann eine individualisierte Verteilung des Besitzes Sinn ergeben. Gibt es ohnehin sehr wohlhabende Verwandte auf der einen Seite und Angehörige mit geringem Einkommen auf der anderen, kann man diese mit einem größeren Erbteil unterstützen. Einer der häufigsten Gründe, sein Testament selber zu schreiben, ist jedoch der, dass eine Person bedacht werden soll, die rechtlich nicht zur eigenen Familie gehört. Das kann beispielsweise der Partner bzw. die Partnerin oder auch ein enger Freund sein. Außerdem können Sie bestimmen, dass Ihr Erbe an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden soll.

Testament schreiben: Gesetzliche Vorgaben

Um ein rechtswirksames Testament zu schreiben, sind einige Punkte zu beachten. So liegt das Mindestalter für die Anerkennung eines solchen Dokuments in Deutschland bei derzeit 16 Jahren. Ist der Verfasser noch nicht volljährig, ist dabei die Anwesenheit eines Notars zwingend erforderlich. Ein Testament schreiben ohne Notar ist also erst ab 18 Jahren sinnvoll. Wichtig ist, dass Sie Ihre Erklärung zum Nachlass handschriftlich verfassen, mit Ort und Datum versehen und anschließend unterschreiben. Die digitale Form oder ein maschineller Ausdruck genügt demnach nicht und kann allenfalls als Vorlage dienen. Auch eine von Ihnen befugte dritte Person darf nicht Ihr Testament für Sie schreiben. Hier wäre das Missbrauchspotential zu groß, weshalb ein solches Schriftstück nicht von den Gerichten akzeptiert wird. Das ist insbesondere dann zu beachten, wenn man z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Verfassung ist.

Testament schreiben mit Vorlage

Um keine wichtigen Punkte zu vergessen und typische Fehler beim Testament schreiben zu vermeiden, kann eine entsprechende Vorlage hilfreich sein. Sie kann zumindest eine kleine Erleichterung sein, wenn Sie selbst Ihr Testament schreiben. Muster dafür finden sich im Internet viele. Die Vorlage kann jedoch nur als Erinnerungshilfe dienen. Denn beim Testament schreiben sind Muster nicht geeignet, den letzten Willen wie bei einem Formular einzutragen. Darüber hinaus gestaltet sich jeder Nachlass anders.

Hilfe beim Testament Schreiben durch einen Notar

Wer nicht lesen kann, darf sein Testament nicht schreiben ohne Notar. Doch der Gang zum Notar kann auch in anderen Fällen sinnvoll sein. So ist dieser als Einziger dazu berechtigt, das Schriftstück stellvertretend für Sie aufzusetzen, sollten Sie sich nicht in der Lage fühlen, Ihr Testament selber zu schreiben. Dabei können Sie sicher sein, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Form beachtet werden und Sie Ihr Testament auch richtig schreiben. Darüber hinaus können Sie das Dokument vom Notar aufbewahren lassen. Dadurch ist ausgeschlossen, dass Sie Ihr Testament schreiben und es anschließend verloren geht. Wer möchte, kann einen oder mehrere Zeugen hinzuziehen. Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, wenn Sie Ihr Testament verfassen, kann aber zusätzliche Sicherheit geben. Ein wesentlicher Nachteil eines solchen öffentlichen Testaments sind die anfallenden Gebühren. Diese richten sich nach der Höhe Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Erstellung. Ein privates Testament zu schreiben, ist hingegen kostenlos.

Einzel- oder Ehegattentestament

Grundsätzlich ist jedes Testament, das Sie schreiben, ein Einzeltestament. Verheiratete haben nach deutschem Recht aber auch die Möglichkeit, den Nachlass gemeinsam zu regeln. Das so genannte Ehegattentestament erfreut sich großer Beliebtheit. Darin ist zunächst der Ehepartner als alleiniger Erbe aufgeführt. Als Schlusserben können z. B. die eigenen Kinder oder andere Personen eingesetzt werden. Für junge Familien sind Ehegattentestamente eine sinnvolle Option, die jedoch rechtlich etwas komplizierter sind als ein einfaches Testament zu schreiben. Ein Widerruf oder nachträgliche Änderungen sind hier nur schwer möglich, da solche gemeinsamen Testamente eine hohe Bindungswirkung haben. Möchte ein verheiratetes Paar von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, genügt es, wenn einer von beiden die handschriftliche Ausformulierung übernimmt. Unterschreiben müssen die Erklärung jedoch beide Eheleute.

Testament schreiben oder Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist eine spezielle Form der Nachlassregelung. Hierbei schließen Sie mit einer anderen Person eine rechtlich verbindliche Vereinbarung. Der Vertragspartner kann dabei frei gewählt werden. Es kann sich somit auch um den Lebenspartner oder das eigene (volljährige) Kind handeln. Die im Erbvertrag festgelegten Verpflichtungen sind - anders als wenn Sie ein einfaches Testament schreiben - beurkundungsbedürftig und müssen dementsprechend notariell beglaubigt werden. Darüber hinaus können die Vereinbarungen nicht wie beim Testament schreiben ohne Weiteres widerrufen werden. Beim Testament schreiben sind auch spätere Änderungen problemlos möglich.

Alleinerben bestimmen

Wer sein Testament schreiben möchte, um das gesamte Vermögen ausschließlich an eine bestimmte Person zu vermachen, kann dies tun. Oft wird etwa gewünscht, dass nur das eigene Kind von der Erbschaft profitiert. Da man beim Ausformulieren des letzten Willens freie Hand hat, brauchen Sie lediglich die Person beim Testament schreiben ausdrücklich als Alleinerben anzugeben. Da jedoch unter Umständen andere erbberechtigte Angehörige ein solches Testament anfechten könnten, hat man nicht immer die Gewissheit, dass das Erbe tatsächlich so verteilt wird, wie man es sich beim Testament schreiben wünscht.

Gerechte Verteilung durch Immobilien Teilverkauf

In zahlreichen Fällen besteht ein Nachlass hauptsächlich in Form einer Immobilie. Wer als Hausbesitzer nun mehrere Kinder hat, kann diesen durch die richtige Planung beim Testament schreiben viel Ärger ersparen. Damit alle Nachkommen von dem Erbe profitieren, bietet sich z. B. der Teilverkauf an. Das gilt insbesondere dann, wenn nicht klar ist, ob eines der Kinder das Haus später behalten möchte. Zunächst ermittelt ein Gutachter den aktuellen Wert der Immobilie. Anschließend erhalten Sie den entsprechenden Betrag, über den Sie frei verfügen können. Beim Teilverkauf können Sie weiterhin in Ihrem Haus wohnen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob Sie auch den Rest weiterveräußern möchten oder nicht. Bis dahin genießen Sie und Ihre Erben ein vorrangiges Rückkaufsrecht. Auf diese Weise steht Ihnen Geld für sich oder Ihre Angehörigen sofort zur Verfügung, ohne dass Sie Ihr vertrautes Heim verlassen müssen.

Für einige Immobilieneigentümer könnte die Inanspruchnahme einer Immobilienleibrente in Frage kommen, welche allerdings mit erheblichen Nachteilen verbunden sein kann. Dabei wird der zuvor durch einen Gutachter ermittelte Wert der Immobilie in eine lebenslange Zusatzrente umgewandelt. Eine solche Leibrente bietet sich besonders dann an, wenn es keine direkten Erben gibt oder keiner der Angehörigen Interesse an dem Haus hat. Denn ein Leibrente geht zumeist mit einem Gesamtverkauf der Immobilie einher, sodass mit Ihrem Ableben nichts mehr vererbt werden kann. Dazu haben Sie dann keine Möglichkeit mehr am stark wachsenden Immobilienmarkt zu partizipieren. Bei der Leibrente haben Sie zumeist das Recht, in dem Haus wohnen zu bleiben und erhalten einen monatlichen Betrag ausgezahlt. Diesen können Sie für sich selbst verwenden oder ansparen. Wenn Sie Ihr Testament schreiben, bestimmen Sie wie üblich, wer das Ersparte aus der Leibrente erben soll. Erst nach dem Tod geht die Immobilie an den Käufer über. Bis dahin steht Ihnen ein im Grundbuch verankertes lebenslanges Wohnrecht zu.

Einzelne Sachen vermachen

In vielen Fällen befinden sich Dinge im Nachlass, die an eine bestimmte Person übergehen sollen. Diese müssen Sie angeben, wenn Sie Ihr Testament schreiben, um Unklarheiten vorzubeugen. Dadurch wissen Ihre Angehörigen genau, welche Besitztümer für wen bestimmt sind und müssen sich darüber nicht streiten. Zusätzlich sollten Sie im Testament schreiben, ob der Wert auf den rechtmäßigen Erbteil angerechnet werden soll oder noch hinzu kommt. Ein Beispiel dafür, wie die Formulierung aussehen könnte, wenn Sie Ihr Testament schreiben, wäre diese: “Meinen zwei Kindern vererbe ich mein gesamtes Vermögen zu gleichen Teilen. Darüber hinaus erhält mein Sohn Peter auf dem Wege des Vorausvermächtnisses mein Aktiendepot, ohne dass dessen Wert auf den Erbteil angerechnet wird.”

Testament schreiben und Ersatzerben bestimmen

Ein nicht unwesentlicher Punkt wird von vielen Menschen vergessen, die ihr Testament schreiben: Die Benennung eines Ersatzerben. Denn niemand kann mit Gewissheit sagen, dass der Nachlassempfänger noch lebt, wenn der Zeitpunkt gekommen ist. Setzen Sie deshalb zur Sicherheit einen konkreten Alternativerben ein, wenn Sie Ihr Testament schreiben. Ein Beispiel: “Meine einzige Tochter soll Alleinerbin meines Besitzes sein. Ersatzweise benenne ich meinen Bruder als Ersatzerbe.”

Fazit

Sich schon zu Lebzeiten Gedanken über sein Erbe zu machen, lohnt sich also in vielerlei Hinsicht. Ihr Testament zu schreiben, verschafft Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Vermögen auch tatsächlich so verteilt wird, wie Sie es sich vorstellen. Vor allem aber ersparen Sie Ihren Angehörigen eine Menge Ärger und beugen somit Streitereien unter den Verwandten vor, wenn Sie Ihr Testament verfassen. Ein Testament richtig zu schreiben unterliegt zwar einigen formellen Vorgaben. Wer diese aber erst einmal kennt, kann seinen Nachlass auch ohne fremde Hilfe regeln.

*Der Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen der Magazinseiten dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen

Infopaket anfordern

Machen Sie von Ihrem Heimkapital Gebrauch

Sie erhalten in wenigen Tagen ein unverbindliches Angebot, das die Höhe Ihrer möglichen Sofortauszahlung enthält.

Angebot einholen
×
TÜV

Zertifikatsnummer: SC44823

Heimkapital wurde vom TÜV Saarland mit dem Siegel „geprüftes Onlineportal“ ausgezeichnet.

Hierbei wurden besonders Transparenz, Datenschutz, Rechtskonformität und Nutzerfreundlichkeit der Website untersucht.

TÜV Saarland Zertifikat

×
Trustpilot

Heimkapital erhält durchschnittlich 4.9 von 5 Sternen auf der unabhängigen Bewertungsplattform Trustpilot.

Unsere Kunden teilen bei Trustpilot Ihre Erfahrungen mit der Beratung und der Abwicklung des Immobilien Teilverkaufs.

Zur Seite von Trustpilot