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Bestellerprinzip

Das sogenannte Bestellerprinzip ist ein rechtliches Konzept im Immobilienwesen und hat maßgeblich dazu beigetragen, die Dynamik und Fairness auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Durch die klare Regelung der Kostenverteilung für die Dienstleistungen von Immobilienmaklern hat es nicht nur zu mehr Transparenz geführt, sondern auch zu einer gerechteren Aufteilung der finanziellen Verantwortlichkeiten. Dieser Artikel erklärt, worum es sich bei dem Bestellerprinzip beim Kauf und bei der Vermietung von Immobilien handelt.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet das Bestellerprinzip?

Bestellerprinzip Definition:

Das Bestellerprinzip legt fest, dass die Partei, die einen Immobilienmakler beauftragt, auch für die Maklercourtage aufkommt. 

Beim Immobilienverkauf bzw. Kauf greift seit Ende 2020 allerdings ein Gesetz zur Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer. Dies wird umgangssprachlich ebenfalls als Bestellerprinzip bezeichnet. Jedoch ist die Neuregelung der Maklerprovision beim Kauf kein Bestellerprinzip in der eigentlichen Bedeutung, denn es zahlt nicht allein der (erste) Auftraggeber. Stattdessen werden die Maklergebühren künftig in der Regel in ein 50:50-Verhältnis zwischen den Parteien aufgeteilt. Diese Regelung wurde eingeführt, um einen transparenteren und effizienteren Immobilienmarkt zu schaffen. Unterschieden wird demnach zwischen dem Bestellerprinzip beim Immobilienkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien.

Bestellerprinzip Maklerprovision

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Bestellerprinzip sowohl für die Maklerprovision beim Verkauf als auch bei der Vermietung verwendet. Durch die Gesetzgebung änderten sich jedoch die Bezeichnungen:

Welche Bestellerprinzipien gelten bei Kauf und Verkauf?

Hauskauf Bestellerprinzip- Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf bezieht sich auf eine rechtliche Regelung, die festlegt, wer die Kosten für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers trägt. Gemäß der Definition des Bestellerprinzips beim Hauskauf liegt die finanzielle Verantwortung für die Maklercourtage sowohl beim Verkäufer als auch beim Käufer einer Immobilie. In der Vergangenheit war es üblich, dass der Käufer die Maklercourtage zahlte, unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hatte. Das neue Bestellerprinzip beim Verkauf von Immobilien hat dazu beigetragen, den Kaufprozess für Käufer transparenter und weniger kostenintensiv zu gestalten.

Welche Bestellerprinzipien gelten bei Vermietung?

Im Bereich der Vermietung von Immobilien ist das Bestellerprinzip ebenfalls von großer Bedeutung. Gemäß diesem Prinzip trägt diejenige Partei, die den Immobilienmakler beauftragt hat, auch die Kosten für dessen Dienstleistungen. Dieses Prinzip sorgt für eine gerechte Kostenverteilung und mehr Transparenz im Vermietungsprozess.

Konkret bedeutet das Bestellerprinzip bei Vermietung, dass der Vermieter, der den Immobilienmakler engagiert hat, um einen geeigneten Mieter zu finden, auch die Kosten der Maklercourtage trägt. Der Makler unterstützt den Vermieter bei der Suche nach einem passenden Mieter, führt Besichtigungen durch und prüft die Bonität der Interessenten.

Dem Mieter entstehen keine direkten Kosten durch die Maklercourtage, da gemäß dem Bestellerprinzip die finanzielle Verantwortung beim Vermieter liegt. Dies ermöglicht Mietern eine transparente und potenziell kostengünstigere Suche nach einer neuen Wohnmöglichkeit.

Wie ist das Bestellerprinzip gesetzlich geregelt?

Das Bestellerprinzip im Gesetzestext

In Deutschland wurde das Bestellerprinzip für die Vermietung von Wohnraum mit der Einführung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes am 1. Juni 2015 rechtlich geregelt. Laut dieser Rechtsverordnung dürfen Makler bei der Vermietung von Wohnungen oder Häusern künftig nur eine Provision von Mietern verlangen, wenn sie von ihnen mit der Suche einer Wohnung beauftragt wurden. Andernfalls trägt der Vermieter die Kosten der Maklercourtage.

Die gesetzliche Regelung des Bestellerprinzips hat das Ziel, die finanzielle Belastung für Mietinteressenten zu reduzieren und den Mietmarkt transparenter zu gestalten. Indem die Kosten für Maklerdienste auf den Vermieter übertragen werden, wird sichergestellt, dass Mieter keine unerwarteten Ausgaben für die Maklercourtage zu leisten haben.

Da dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt, empfiehlt sich in jedem Falle, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, um individuelle Fragen zu klären.

Auswirkungen des Bestellerprinzips auf den Wohnungsmarkt

Das Bestellerprinzip hat verschiedene Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, insbesondere im Bereich der Vermietung:

Welche Kritik wurde am Bestellerprinzip geäußert?

Kritiker des Bestellerprinzips argumentieren, dass in einigen Fällen die Kosten letztendlich auf den Käufer oder Mieter übertragen werden, da der Verkäufer oder Vermieter die Maklercourtage gegebenenfalls in den Verkaufs- oder Mietpreis einpreist. Dies könnte langfristig zu Kostensteigerungen beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien führen.

Einige Kritiker merken außerdem an, dass kleinere Vermieter verdrängt werden. Das Bestellerprinzip könnte kleinere Vermieter und private Immobilienanbieter benachteiligen, die unter den zusätzlichen Kosten für die Maklercourtage leiden. Dies könnte dazu führen, dass vermehrt größere Vermietungsgesellschaften bevorzugt werden. 

Was sollte man noch über das Bestellerprinzip wissen?

Vor einer Immobilientransaktion ist es daher ratsam, sich mit den geltenden Regeln und Bestimmungen vertraut zu machen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Übrigens: Bei einem Immobilienteilverkauf müssen Sie sich keine Sorgen um das Bestellerprinzip oder Maklergebühren machen. Sie verkaufen bis zu 50% Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung an einen professionellen Immobilienpartner und dieser kümmert sich um die Abwicklung, sodass Sie keine weiteren Kosten zu erwarten haben. Eine Maklergebühr wird damit nicht fällig.

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Fazit: Das Bestellerprinzip bei Vermietung und Verkauf

Bei der Betrachtung des Bestellerprinzips offenbart sich eine vielversprechende Entwicklung im Immobilienmarkt. Dieses Konzept hat die Art und Weise, wie Maklerprovisionen verteilt werden, verändert und eine Reihe positiver Auswirkungen auf den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien hervorgebracht.

Die Einführung des Bestellerprinzips hat zu mehr Transparenz und Fairness geführt, indem es klare Verantwortlichkeiten für die Kostenübernahme festlegt. Unterschieden werden muss dabei zwischen dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien. 

Das Bestellerprinzip besagt, dass Verkäufer und Käufer beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die Kosten für den Makler zu gleichen Teilen zahlen. Die finanzielle Last der Maklercourtage wird somit nicht mehr nur von der Partei getragen, die den Makler beauftragt hat. Diese Regelung schafft Klarheit in den finanziellen Vereinbarungen und minimiert das Risiko von Missverständnissen.

Insbesondere im Bereich der Vermietung hat das Bestellerprinzip eine spürbare Entlastung für Mieter bewirkt, indem es ihnen ermöglicht, Maklerdienste in Anspruch zu nehmen, ohne direkt für die Kosten aufkommen zu müssen. Wer den Makler bei einer Wohnungsvermietung beauftragt hat, muss ihn auch bezahlen. Wohnungssuchende dürfen somit nicht mehr zur Übernahme der Provision verpflichtet werden, wenn sie den Zuschlag als neue Mieter erhalten. Dadurch wird der Zugang zu qualitativ hochwertigen Wohnmöglichkeiten erleichtert und die finanzielle Belastung bei der Wohnungssuche reduziert.

* Der aufgeführte Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen. Er stellt keine Finanzberatung dar.

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