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Gemarkung

Grundeigentum, das Eigentum an Grund und Boden, ist ein realer Wert, der in erster Linie für Sicherheit steht. Denn dahinter steckt ein Anteil an einer Gesamtfläche. Zur genaueren Bestimmung wird die Gesamtfläche in kleinere Einheiten unterteilt. Denken wir beispielsweise an die gesamte Erdoberfläche, wird diese in Kontinente, Subkontinente und Länder unterteilt.

Auf Landesebene findet ebenfalls eine Unterteilung statt. Dabei denkt man sicher als erstes an die Unterteilung in Bundesländer, Regierungsbezirke, Landkreise usw. Für den Grundbesitz ist allerdings vor allem die Unterteilung in sogenannte Flächeneinheiten von Bedeutung. Zu diesen zählt die Gemarkung, auf die wir im Folgenden eingehen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Gemarkung?

Unter Gemarkung versteht man eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Dabei handelt es sich um ein flächendeckendes Register, in dem alle Flurstücke der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt sind. Die Gemarkung ist dabei die größte Einheit der Flächenunterteilung. In der Regel stimmen die Grenzen einer Gemarkung mit denen einer Gemeinde überein.

Eine Gemarkung ist in Fluren unterteilt, die den Siedlungen entsprechen. Und die Fluren sind wiederum in Flurstücke unterteilt. Flurstücke stellen die kleinste Einheit der Unterteilung der Fläche dar und entsprechen in den meisten Fällen den Grundstücksgrenzen. Auf einem Flurstück kann nur ein Grundstück liegen. Es ist hingegen möglich, ein Grundstück durch Kauf eines angrenzenden Flurstücks zu vergrößern. Somit würde ein Grundstück aus zwei Flurstücken bestehen.

Was ist der Sinn von Gemarkungen?

Die Bezeichnung Gemarkung stammt von dem mittelalterlichen Begriff „Markung“ ab, mit dem die Grenzen einer Gemeinde bezeichnet wurden. Eine Gemarkung hatte historisch also die Bedeutung, die Grenzen einer Gemeinde festzulegen. Früher wurden diese Grenzen häufig mit sogenannten Marksteinen gekennzeichnet.

Auch heute stimmt die Gemarkung in vielen Fällen mit der Gemeinde überein, ebenso wie sie in der Regel den Namen mit der Gemeinde teilt. Da die Gemarkungen historisch entstanden sind, kann es aber auch vorkommen, dass eine Gemarkung nur einen Teil einer Gemeinde umfasst oder dass mehrere Gemeinden auf einer Gemarkung liegen. Gerade bei stark gewachsenen Großstädten kommt es häufig vor, dass die Stadtfläche aus mehreren Gemarkungen besteht. Die Stadtteile tragen dann zum Beispiel deren jeweiligen Namen.

Was wäre ein Beispiel für eine Gemarkung?

Sehen wir uns eine Gemarkung anhand eines konkreten Beispiels an – der Stadt München. Die Stadt München hat in den letzten beiden Jahrhunderten ein rasantes Bevölkerungswachstum erlebt. Die Einwohnerzahl ist seit der Mitte des 19. Jahrhunderts um mehr als das Zehnfache angestiegen. Dadurch haben sich auch die Stadtgrenzen verschoben und das Stadtgebiet ist mit anderen Gemeinden verschmolzen.

Die Gemarkung München entspricht dem Stadtgebiet München zwischen 1877 und 1890 und ist in neun Teile unterteilt. Bei diesen neun Gemarkungen wurden die historischen Namen in München geändert, und zwar in München 1, München S. 2, München S. 3 usw. bis München S. 9. Bei den später mit der Stadt verschmolzenen Gemeinden wurden die historischen Gemarkungsnamen beibehalten, zum Beispiel Feldmoching, Laim oder Schwabing. Diese Bezeichnungen sind mit den Namen der Stadtteile identisch. Insgesamt setzt sich das Stadtgebiet aus 34 Gemarkungen zusammen.

Bei einer Gemarkung handelt es sich also, wie man an diesem Beispiel sieht, ausschließlich um eine Flächeneinheit und nicht um eine politische Verwaltungseinheit.

Wie hängt die Gemarkung und das Grundbuch zusammen?

Das Grundbuch gibt die Eigentumsverhältnisse am Grundbesitz eindeutig an. In der Grundbuchordnung ist festgelegt, dass die Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster zu benennen sind. Und hier kommt die Bezeichnung der Gemarkung ins Spiel, welche das Verbindungsglied zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster herstellt.

Der Name der Gemarkung wird auf dem Deckblatt sowie im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts angegeben. Die Gemarkung ist gleichzeitig der Grundbuchbezirk, also der Bezirk, für den das jeweilige Grundbuch eingerichtet ist. Im Bestandsverzeichnis wird neben der Gemarkung auch die Flur sowie das Flurstück angegeben, um das Grundstück genau zu identifizieren.

Wo findet man die Gemarkung eines Flurstückes oder Grundstückes?

Gemarkung, Flur und Flurstück finden Sie, wie bereits erwähnt, im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts. Wo können Sie aber die Gemarkung finden, wenn Ihnen das Grundbuchblatt nicht vorliegt oder wenn ein bestimmtes Grundstück noch kein Grundbuchblatt hat?

Die Gemarkung eines Flurstücks bzw. eines Grundstücks kann über die Liegenschaftskarte beim Katasteramt erfragt werden. Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckend sämtliche Flurstücke mit den Angaben zu Gemarkung, Flurnummer und Flurstücknummer sowie Angaben zu Größe, Lage und Nutzung.

Die Gemarkung kann anhand der Adresse auch ganz einfach online gefunden werden. Dies ist beispielsweise über das Geoportal des jeweiligen Bundeslandes möglich.

Warum ist die Gemarkung wichtig für den Hauskauf bzw. -verkauf?

Die Gemarkung gibt Auskunft über die Lage eines Grundstücks. Selbst wenn für ein Grundstück noch kein Grundbucheintrag existiert, ist es im Liegenschaftsbuch verzeichnet. Dieses genießt, wie das Grundbuch, öffentlichen Glauben. Im Gegensatz zum Grundbuch sind im Liegenschaftsbuch allerdings ausschließlich die Flächen in tatsächlicher Hinsicht und keine rechtlichen Verhältnisse verzeichnet.

Es werden darin also keinerlei Angaben zu Eigentumsverhältnissen gemacht. So bleibt das Grundstück als eine geschlossene Einheit im Liegenschaftsbuch bestehen, auch wenn ein Mit- oder Teileigentum begründet wird, etwa durch Übertragung auf eine Erbengemeinschaft oder bei Eintragung eines Teileigentümers bei einem Teilverkauf.

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Die Gemarkung spielt insbesondere dann eine wichtige Rolle, wenn angrenzende Flurstücke zu einem größeren Grundstück verbunden werden sollen. Für die Zusammenlegung von nebeneinander gelegenen Flurstücken zu einem Grundstück müssen diese in der gleichen Gemarkung liegen. Daher ist es wichtig, vor der Kaufentscheidung die Gemarkung und deren Grenzen zu kennen.

Fazit: Gemarkung als Flächeneinheit

Bei der Gemarkung handelt es sich um eine reine Flächeneinheit, auch wenn diese in vielen Fällen mit einer Verwaltungseinheit identisch ist. Sie stellt die größte Flächeneinheit dar und fasst mehrere Fluren zusammen, die wiederum aus den Flurstücken zusammengesetzt sind. Die Unterteilung in Gemarkungen hat eine lange Tradition in Deutschland. Sie spielt beim Grundbesitz nach wie vor eine wichtige Rolle und erlaubt im Zusammenhang mit Flurstück und Flur die genaue und eindeutige Identifikation eines Grundstücks.

* Der aufgeführte Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen. Er stellt keine Finanzberatung dar.

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