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Sturm, Hagel, Diebstahl: Mit einer guten Hausversicherung schützen Sie Ihr Zuhause


Hände schützen Haus vor Elementarschäden

Kurzdefinition

Hausversicherungen decken Schäden an der eigenen Immobilie ab. Für jede Art von Schäden gibt es eine spezielle Versicherung, wie z.B. die Brandschutzversicherung, die Leitungswasserversicherung oder die Sturmversicherung.

Sie haben es sich in Ihren eigenen vier Wänden hübsch und gemütlich gemacht und Ihre Immobilie scheint ein sicheres Fundament, das Sie gelassen in die Zukunft blicken lässt? Eine solide Basis für einen entspannten Ruhestand? Nicht nur deshalb ist es wichtig, Ihr Zuhause gegen unvorhersehbare Widrigkeiten abzusichern. Eine Hausversicherung ist ein grundsätzliches “Muss” für jeden Immobilieneigentümer. Wenn es schon etwas länger her ist, dass Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, lohnt sich oft ein aktueller Blick in die Police, um beurteilen zu können, ob der Vertrag noch Ihren Ansprüchen genügt. Worauf Sie bei einer Hausversicherung achten sollten und welche Immobilienversicherungen angebracht - oder überflüssig - sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Die Wohngebäudeversicherung: Eine “Pflicht” für jeden Immobilieneigentümer

Intensität und Häufigkeit von schweren und schwersten Stürmen und Orkanen nehmen auch in Deutschland zu. Sie hinterlassen Schneisen aus umgestürzten Bäumen, abgedeckten Dächern und überschwemmten Kellern. Aber auch Feuer und/oder Leitungswasser können immense Schäden an einer Immobilie verursachen - die Eigentümer schnell in große finanzielle, bisweilen existentielle, Notlagen bringen können. Jeder Hauseigentümer sollte daher eine gute Wohngebäudeversicherung in der Schublade haben - obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung für diese Hausversicherung gibt. Die Wohngebäudeversicherung wird in aller Regel als verbundene Hausversicherung angeboten und beinhaltet drei Bausteine:

  • Die Feuerversicherung greift bei Schäden, die durch Brand oder Blitzschlag, durch Explosion oder Implosion ausgelöst werden. Bitte beachten Sie unbedingt, wenn Sie Ihr Haus versichern: Nahezu alle Bundesländer haben in ihren Bauverordnungen verfügt, dass in bestimmten Wohnbereichen Rauchmelder installiert sein müssen. Sind Sie dieser Pflicht bislang nicht nachgekommen, kann Ihre Hausversicherung die Zahlungen kürzen.
  • Die Leitungswasserversicherung können Sie bei Rohrbrüchen aller Art in Anspruch nehmen - auch wenn diese durch Frost verursacht wurden. Aber: Ein ausgelaufenes Aquarium ist ein Wasserschaden im Haus, den die Versicherung nicht begleicht.
  • Die Sturmversicherung schützt Sie vor den Folgen von Sturmschäden ab einer Windstärke von 8 und Hagelschäden an Ihrem Gebäude. Die Hausversicherung deckt auch die unmittelbaren Konsequenzen ab, beispielsweise durch Regen, wenn das Dach abgedeckt wurde.

Darauf sollten Sie bei der Hausversicherung achten: Grobe Fahrlässigkeit und Aufräumarbeiten

Es kann sich lohnen, die eigene Hausversicherung im Vergleich zu anderen Anbietern auf den Prüfstand zu stellen. Legen Sie beim Abschluss einer verbundenen Hausversicherung besonderes Augenmerk darauf, dass die sogenannte “grobe Fahrlässigkeit” mit eingeschlossen ist. Klassisch und immer wieder aktuell ist der Streitfall zum “ausreichenden Heizen” im Winter - wenn bei hohen Minusgraden ein Wasserrohr bricht. Eine Hausversicherung, die die Folgen grob fahrlässigen Handelns ausschließt, zahlt dann oft nicht. Achten Sie zudem darauf, dass Aufräum- und/oder Abbruchkosten sowie Überspannungsschäden ausdrücklich eingeschlossen sind. Und ganz wichtig: Wenn Sie Ihr Haus versichern, versichern Sie mögliche Schäden am Haus durch Einbruch unbedingt mit.

Die Elementarschadenversicherung bei der Hausversicherung: Wenn Naturgewalten wüten

Der Standard-Schutz einer verbundenen Hausversicherung schließt sogenannte Elementarschäden nicht mit ein. Darunter werden Schäden gefasst, die durch Naturgewalten bedingt sind: Also Erdbeben und Hochwasser, Erdrutsch und Lawinenabgang, Vulkanausbrüche und Starkregen. Gegen die Folgen solcher Katastrophenereignisse können Sie sich mit den Abschluss einer Elementarschadenversicherung schützen, die zumeist als Extra-Baustein zur Wohngebäudeversicherung verfügbar ist. Elementarschäden können, wenn sie geschehen, zumeist gravierend bis verheerend sein. Dies gilt umso mehr, wenn sich Ihre Immobilie in Hanglage oder am Wasser befindet.

Tipp: Überlegen Sie ganz nüchtern, wie hoch das Risiko ist, dass Ihre Immobilie von derartigen Naturgewalten heimgesucht wird. Wenn Sie jenseits möglicher Gefahrenzonen leben, ist es oft wenig sinnvoll, ihre Hausversicherung mit Kosten für die Elementarschadenversicherung über Jahre hinweg - und überflüssigerweise - zu verteuern. Generell empfiehlt sich auch bei dieser Hausversicherung ein Preisvergleich.

Die Versicherungssumme der Hausversicherung: Der Neuwert als Maßgabe

Zur Bestimmung der Versicherungssumme für Ihre Hausversicherung - und damit zur Ermittlung der von Ihnen zu zahlenden Beiträge - wird der Neuwert Ihrer Immobilie als Basis gesetzt. Das meint: Errechnet wird, wie viel Geld nötig wäre, um Ihr Haus in seinem Ist-Zustand wieder herzustellen. Es existieren zwei Berechnungsverfahren:

  • Der gleitende Neuwert. Dieser Ansatz orientiert sich an dem fiktiven Wert “M-1914”. Er gibt an, welcher Betrag (in Mark) nötig gewesen wäre, um Ihre Immobilie im Jahre 1914 bauen zu können. Zum Hintergrund: Damals waren die Baupreise in Deutschland und die durch Gold gedeckte Währung sehr stabil. Dieser Wert wird anschließend jedes Jahr neu mit dem jeweils aktuellen Baupreisindex multipliziert - und ergibt kontinuierlich den (angepassten) Neuwert Ihrer Immobilie.
  • Der Wohnflächentarif. Bei diesem Verfahren orientiert sich die Hausversicherung an der Größe und Wertigkeit der Ausstattung Ihres Hauses. Im Schadensfall greift eine Höchstentschädigungssumme. Daher ist dieser Ansatz bei einer Hausversicherung im Vergleich zum Neuwert-Verfahren weniger zu empfehlen - weil eine Anpassung an die Entwicklungen der Baukosten nicht gegeben ist.

Tipp: Fixieren Sie in Ihrer Hausversicherung unbedingt den sogenannten “Unterversicherungsverzicht”. Er gewährleistet, dass sich Ihre Versicherung im Schadensfall nicht aus der Verpflichtung stehlen kann, indem sie geltend macht, dass Sie unterversichert seien.

Die Hausratversicherung: Alles, was Ihnen lieb und teuer ist

Zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung sind Sie gut beraten, das Inventar Ihrer eigenen vier Wände durch eine Hausratversicherung zu schützen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie große finanzielle Mittel in Ihre Einrichtung investiert haben und nach einem eventuellen Wasserschaden, Brand oder Einbruchdiebstahl die betroffenen Gegenstände nicht auf eigene Kosten ersetzen wollen oder können. Die Hausratversicherung versichert das Mobiliar und Haushaltsgegenstände, Haushaltsgeräte und Bekleidung, Wertgegenstände (bis zu einer anbieterspezifischen Obergrenze) und - je nach gewähltem Tarif - auch das Fahrrad. Zu den abgedeckten Gefahren gehören:

  • Blitzeinschlag, Überspannung und Brand,
  • Schäden durch Leitungswasser,
  • Sturmschäden am Mobiliar, zum Beispiel durch aufgewehte Fenster,
  • Einbruchdiebstahl und
  • Vandalismus.

Diese Bausteine sollten in Ihrem Vertrag enthalten sein

Der “Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit” ist einer der wichtigsten Sätze in der Hausratversicherungs-Police. Damit kann Ihnen Ihr Versicherer nicht vorwerfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben und die Leistung verweigern oder kürzen. Fast schon legendär ist der Fall des gekippten Fensters, der ganze Reihen von Gerichtsakten füllt, weil Versicherer sich immer mal wieder auf den Standpunkt stellen, durch diesen Umstand sei ein Einbruch überhaupt erst möglich gewesen - und folglich die Zahlung ablehnen. Dies übrigens auch, obgleich der Dieb die Wohnungseingangstür aufgebrochen hatte.

Der Effekt eines solchen Vertragsbestandteils kann beachtlich sein: Erweitern Sie den Brandbegriff um Rauch- und Ruß-Schäden, um Seng- und Schmorschäden sowie um Überspannungsschäden. Damit schützen Sie sich vor den Folgen des verschmorten Hähnchens auf dem Herd, des kokelnden, vergessenen Bügeleisens oder den Kurzschluss-Schaden im Fernseher.

Kann-Klauseln, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind

Gibt es eine erhöhte Gefahr für einen Wasserschaden im Haus, den die Versicherung tunlichst übernehmen sollte, vereinbaren Sie eine entsprechende Erweiterung Ihres Tarifs. Dies empfiehlt sich beispielsweise, wenn Sie stolzer Besitzer eines großen Aquariums sind oder auf einem Wasserbett nächtigen. Eine spezielle Fahrradklausel versichert Ihr teures Rad nicht nur gegen den Diebstahl aus verschlossenen Räumen, sondern auch, wenn es aus einem Fahrradkeller oder draußen auf der Straße gestohlen wird. Apropos Diebstahl. Achten Sie auf die genaue Formulierung: Der Diebstahl aus dem Auto sollte auch dann mitversichert sein, wenn Ihr Fahrzeug nicht in der Garage steht, sondern beispielsweise an der Straße parkt.

Tipp: Nur wenn zu Ihrer Immobilie ein luxuriöser Wintergarten gehört, kann sich eine Glasversicherung eventuell rechnen. In aller Regel ist der Ersatz einer defekten Fensterscheibe billiger als ein dauerhafter Zusatzbeitrag zur Hausversicherung.

Wichtig bei Vertragsabschluss: Die “richtige” Versicherungssumme

Wenn Sie bei der Hausversicherung Kosten sparen möchten und deshalb eine niedrigere Versicherungssumme für Ihren Hausrat angeben, sind Sie in aller Regel schlecht beraten. Bei Unterversicherung ersetzt die Hausversicherung die entstandenen Schäden nicht in vollem Umfang. Als Erfahrungswert gehen die meisten Versicherer von einer Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter aus. Wenn Sie diesen Wert akzeptieren, erfolgt keine weitere Überprüfung. Im Versicherungsfall wird dann der Wiederbeschaffungswert für den zerstörten oder gestohlenen Gegenstand zur Zahlung angewiesen. Dieser entspricht in aller Regel dem Neuwert.

Tipp: Mit der Vereinbarung einer kleinen Selbstbeteiligung können Sie bei der Hausversicherung im Preisvergleich richtig Geld sparen. Tragen Sie geringe Schäden, die Sie finanziell leicht verkraften können, selbst, zahlen Sie dauerhaft niedrigere Beiträge.

Nach dem Vertrag: Archivieren Sie Kaufbelege für Neuanschaffungen

Bewahren Sie nach dem Abschluss Ihrer Hausratversicherung alle Kaufbelege für Neuanschaffungen sorgfältig auf, um gegebenenfalls ihren Wert nachweisen zu können. Sinnvoll ist es überdies, diese digital zu speichern, um nach einem Brand oder Wasserschaden noch Zugriff darauf zu haben. Und: Wenn Sie zwischenzeitlich hohe finanzielle Mittel in Ihre Einrichtung investieren, denken Sie an eine Anpassung Ihrer Versicherungssumme.

Was passiert mit der Hausversicherung bei Immobilien-Teilverkauf oder Leibrente?

Haben Sie sich für einen Teilverkauf Ihrer Immobilie entschieden, um Ihren Ruhestand nach Ihren ganz individuellen Wünschen gestalten zu können, so bleiben Sie ja “wirtschaftlicher Eigentümer” Ihrer Immobilie. Sie behalten damit auch die volle Entscheidungsgewalt über Ihre Hausversicherung und können diese nach Ihrem Ermessen ändern oder in der bestehenden Form belassen. Mit einer Immobilienleibrente sichern Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrem Haus, müssen sich aber nicht weiter um die Pflichten einen Immobilieneigentümers kümmern. Ihre Hausversicherung geht automatisch an den Käufer über.

Fazit: “Eine” gute Hausversicherung schützt

Mit einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung sichern Sie sich als Immobilieneigentümer gegen die meisten Gefahren ab, die Ihr Zuhause gefährden könnten. Wichtig ist, dass Sie die jeweiligen Tarife so wählen, dass Sie einerseits einen umfassenden Schutz erhalten, andererseits aber nicht Beiträge für etwas bezahlen, das Sie gar nicht benötigen. Es empfiehlt sich grundsätzlich, Wohngebäude- und Hausratversicherung “aus einer Hand” zu wählen. So vermeiden Sie mögliche “Zuständigkeitsstreitereien” zwischen einzelnen Anbietern - und dürfen sich auf Ihre (eine) Hausversicherung vollumfänglich verlassen.

*Der Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen der Magazinseiten dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen

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