Heutzutage ist man dank verschiedenster Rentenmodelle grundsätzlich in fast allen Lebenslagen und im Alter abgesichert. Die sogenannte Erwerbsminderungsrente stellt eine staatliche Unterstützung für Arbeitnehmer dar, die aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise erwerbsgemindert sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Oft stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen gelten und wie man eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann. Damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt, ist einiges zu beachten.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist, hat in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die das Einkommen ersetzt. Kann der Versicherte noch einige Stunden täglich arbeiten, wird das Einkommen gegebenenfalls mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergänzt. Um die Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, darf die Regelaltersgrenze – der Zeitpunkt, an dem man die reguläre Altersrente beziehen kann – noch nicht erreicht sein.
Wie beantrage ich die Erwerbsminderungsrente?
Wer Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, sollte dies vorab mit seinem behandelnden Arzt besprechen. Nach Antragstellung wird die Deutsche Rentenversicherung gegebenenfalls Befunde und Gutachten bei ihm anfordern, falls die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend für eine Entscheidungsfindung sind.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Schritt 1
Zunächst sind die entsprechenden Formulare von der Deutschen Rentenversicherung auszufüllen, die für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente erforderlich sind. Ein Termin in den Auskunfts- und Beratungsstellen ist kostenlos. Bei diesem Termin erfahren Sie auch, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen benötigt werden, um die Erwerbsminderungsrente beantragen zu können.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Schritt 2
Im nächsten Schritt wird eine Aufstellung mit sämtlichen relevanten Informationen für die Rentenversicherung erstellt. Oft ist es hilfreich, bereits bei der Antragsstellung ärztliche Nachweise zum Gesundheitsstatus beizufügen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Schritt 3
Nachdem alle Unterlagen bei der Rentenversicherung eingereicht wurden, können gegebenenfalls Rückfragen erfolgen. Diese sollten zeitnah beantwortet werden, um die Bearbeitung nicht zu verzögern. Anschließend prüft die Rentenversicherung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und gewährt im Falle einer positiven Entscheidung die Erwerbsminderungsrente.
Wer kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen?
Die Frage, wer eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann, stellen sich viele Versicherte. Im Allgemeinen gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Versicherte hat die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht.
- Es besteht keine oder nur eine eingeschränkte Möglichkeit, dass der Versicherte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
- Die Erwerbsfähigkeit kann durch eine medizinische Rehabilitation nicht wiederhergestellt werden.
- Eine berufliche Rehabilitation zur Neuorientierung ist nicht möglich. (Kann der Versicherte zumindest einige Stunden arbeiten, kann gegebenenfalls eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt werden.)
- Der Versicherte war mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert (die „allgemeine Wartezeit“).
- Der Versicherte hat in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung.
Zudem gelten weitere Voraussetzungen, um die Erwerbsminderungsrente beantragen zu können. Der gewöhnliche Aufenthaltsort des Antragstellers sollte beispielsweise grundsätzlich im Inland sein. In einigen Fällen gelten Ausnahmeregelungen. Wenn Sie diese Kriterien jedoch erfüllen, können Sie in der Regel eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Tipps
In vielen Fällen lohnt es sich, einen Antrag auf Kontenklärung bei der Rentenversicherung zu stellen, bevor Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, um die Versicherungszeiten überprüfen zu lassen.
Wann Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten können. In der Regel erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Dies betrifft nicht nur Ihren erlernten Beruf, sondern jede Art von Tätigkeit. Dies wird von der Rentenversicherung anhand von ärztlichen Unterlagen und gegebenenfalls weiterer Gutachten geprüft, wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen.
Erwerbsminderungsrente rückwirkend beantragen
Grundsätzlich gilt, dass die Rente ab dem Zeitpunkt gezahlt werden soll, ab dem die Erwerbsminderung tatsächlich bestanden hat. Da dies in der Regel bereits vor dem Antrag der Fall ist, richtet sich der Beginn für die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente nach den Empfehlungen des Gutachters. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Rentenantragstellung kann sich auch ein späterer Rentenbeginn ergeben.
Viele Versicherte, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, erhalten diese rückwirkend. Sollten im Nachzahlungszeitraum zeitgleich Entgeltersatzleistungen bezogen worden sein, wie beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, werden die geleisteten Zahlungen mit der Rentennachzahlung bis zur Höhe der monatlichen Rente verrechnet. Ob Sie als Empfänger von Sozialleistungen, wie das frühere Hartz 4, Erwerbsminderungsrente beantragen können, lässt sich am besten mit einem Versichertenberater oder der Agentur für Arbeit klären.
Welche Alternativen gibt es zur Erwerbsminderungsrente?
Sozialleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, die die Zeit bis zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente überbrücken sollen, bieten in der Regel kein gleichwertiges Einkommen für Personen, die vorher voll berufstätig waren und nun erwerbsgemindert sind.
Wer im Jahr 2021 eine Erwerbsminderungsrente beantragen musste, hat bei voller Erwerbsminderung eine durchschnittliche Nettorente von etwa 917 EUR pro Monat erhalten. Bei Bestandsrentnern lag sie im Jahr 2021 durchschnittlich bei 877 EUR monatlich.
Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist und mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann, fällt zudem nicht unter die Bezeichnung voll erwerbsgemindert. In diesen Fällen wird unter Umständen nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt.
Die Erwerbsminderungsrente bietet im Fall der Fälle eine gute Absicherung. Allerdings sind mit Beträgen in dieser Größenordnung die finanziellen Möglichkeiten begrenzt und vor allem größere Anschaffungen oder Instandhaltungsarbeiten an der Immobilie sind nur schwer zu stemmen. Um das in der Immobilie gebundene Vermögen nutzen zu können und finanziell freier zu sein, bieten sich verschiedene Modelle der Immobilienverrentung an.
Eine Ergänzung zur Erwerbsminderungsrente kann beispielsweise eine Leibrente sein, die monatlich ausgezahlt wird. Eine andere Möglichkeit ist der Immobilienteilverkauf, bei dem Sie eine Sofortauszahlung erhalten. Beim Teilverkauf Haus oder Wohnung bleiben Sie Mehrheitseigentümer und wohnen weiterhin in Ihrer Immobilie. Ein weiterer Vorteil ist das Nießbrauchsrecht, das in das Grundbuch eingetragen wird. Damit können Sie nicht nur weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen, sondern diese auch vermieten und behalten zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle und Entscheidungsmacht. Die vorher fest vereinbarte Summe, die Ihnen ausgezahlt wird, können Sie beispielsweise verwenden, um die Erwerbsminderungsrente oder andere Sozialleistungen aufzustocken.
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Infopaket anfordernEinige Organisationen, die sich aus Spenden finanzieren, bieten darüber hinaus ebenfalls Unterstützung an. Ihr Angebot variiert je nach Region. Oft erhalten Betroffene dort auch Hilfe, wenn sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen möchten.
Welchen Arzt kontaktiert man, um Erwerbsminderungsrente zu beantragen?
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, werden Sie in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert, einen sachverständigen Arzt (oder auch Vertrauensarzt) aufzusuchen. Dieser hat die Aufgabe, Sie sozialmedizinisch zu begutachten.
Für die ärztliche Untersuchung ist in der Regel ein Facharzt zuständig. Der untersuchende Arzt sollte in der Lage sein, die klinischen und funktionellen Auswirkungen gewisser körperlicher oder psychischer Einschränkungen beurteilen zu können. Er wird basierend auf den von Ihren bereits vorliegenden ärztlichen und klinischen Befunden feststellen, wie sich Ihr Leistungsvermögen unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten darstellt. Der ärztliche Gutachter wird zudem prüfen, ob eine Steigerung der Leistungsfähigkeit möglich ist.
Der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung wird anhand der gesammelten medizinischen Befunde letztlich einschätzen, inwieweit die Erwerbsfähigkeit gesunken bzw. noch vorhanden ist. Dies ist Teil des üblichen Ablaufprozesses, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Ärzte der Rentenversicherung entscheiden also in erster Linie darüber, ob Sie Anspruch auf die Rente haben.
In der Reha Erwerbsminderungsrente beantragen
Vorrangig ist der Versicherte selbst dafür verantwortlich, seine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wird bei einer Institution ein Antrag auf Rehabilitation gestellt, kann er unter Umständen auch in einen Rentenantrag umgedeutet werden, wenn das Leistungsvermögen durch die Rehabilitationsmaßnahme nicht verbessert werden kann oder durch entsprechende Maßnahmen in der Vergangenheit nicht verbessert wurde.
Sollte der Versicherte durch die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit zu einem Antrag auf Rehabilitation aufgefordert worden sein, kann er einer Umdeutung im Regelfall nicht widersprechen (Antragsinitiative). Selbst wenn der Versicherte aus eigener Initiative einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen gestellt hat, können Institutionen wie die Krankenversicherung oder die Agentur für Arbeit bei einem unter 6-stündigen Leistungsvermögen oder einer andauernden Arbeitsunfähigkeit eine Umdeutungsprüfung im Nachhinein einfordern. Für Personen, die in diesem Fall eine Erwerbsminderungsrente beantragen, gilt unter Umständen ein gesondertes Verfahren.
Wer bereits in einer Klinik behandelt wird, kann gegebenenfalls direkt vor Ort Erwerbsminderungsrente beantragen. Der behandelnde Arzt wird auf Wunsch weitere Informationen zur Verfügung stellen, ob und wann Erwerbsminderungsrente durch den Versicherten beantragt werden kann.
Wo kann ich die Erwerbsminderungsrente beantragen?
In Deutschland gibt es verschiedene Institutionen zur Verwaltung von Sozialversicherungsansprüchen der Bürger. Dazu zählen zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit. Sie bieten spezielle Formulare an, damit Versicherte die Erwerbsminderungsrente beantragen können. Sie sind sowohl online als auch in Papierform erhältlich.
Wer Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, erhält die Formulare entweder im Internet oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können per Post an den Rentenversicherungsträger gesendet oder in einer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle abgegeben werden.
Wer also Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, wendet sich am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Oft bieten auch Vereine Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare an.
Welche Formulare benötigt man, um Erwerbsminderungsrente beantragen zu können?
Um die Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, benötigen Sie folgende Formulare der Deutschen Rentenversicherung, die ausgefüllt und unterschrieben dort einzureichen sind:
- Antrag auf Versichertenrente (Formular R0100)
- Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung (Formular R0210)
- Optional Ergänzungsblatt zum Vordruck R0210 (Formular R0211)
Unter Umständen ergeben sich bei der Beantragung Rückfragen. In diesem Fall wird Sie der Rentenversicherungsträger über nachzureichende Unterlagen oder weitere Formulare informieren, die benötigt werden. Um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, da die Bearbeitung unter Umständen mehrere Monate dauern kann.
Erwerbsminderungsrente beantragen online
Die Formulare der Deutschen Rentenversicherung können im Internet heruntergeladen werden. Mittlerweile besteht die Möglichkeit, auch ohne Unterschrift online die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Am besten geht das in den örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden.
Fazit: Schritt für Schritt zur Erwerbsminderungsrente
Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, sollte sich frühzeitig mit den Formalitäten vertraut machen. Nachdem der Antrag gestellt wurde, ist oft ein Termin beim Facharzt erforderlich, der ein Gutachten erstellt. Die Ärzte der Deutschen Rentenversicherung entscheiden schließlich anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Der Versicherte sollte Rückfragen zeitnah beantworten, um die Bearbeitung nicht zu verzögern. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen nachzureichen.
Um die Zeit bis zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente zu überbrücken, werden in der Regel Sozialleistungen gezahlt, die jedoch niedriger als die Erwerbsminderungsrente sein können. Da die Beiträge generell jedoch keine größeren finanziellen Sprünge zulassen, empfiehlt es sich, sich über Alternativen zu informieren, um beispielsweise das in der eigenen Immobilie gebundene Vermögen nutzen zu können.
* Der aufgeführte Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen. Er stellt keine Finanzberatung dar.