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Nutzungsentgelt

Die eigenen vier Wände bieten Immobilieneigentümern viele Vorteile und vor allem finanzielle Sicherheit und Schutz vor steigenden Mietpreisen. Das Eigentum kann aber auch eingesetzt werden, wenn eine höhere Geldsumme benötigt wird. Zum Beispiel für das eigene Wohnmobil, die lang erträumte Fernreise oder Modernisierungsarbeiten am Haus. Möglich wird das durch das Modell eines sogenannten Teilverkaufs, welches in Deutschland zunehmend an Beliebtheit gewinnt. Was es in diesem Zusammenhang mit dem Nutzungsentgelt- oder wie es bei Heimkapital heißt, dem Nutzungsbeitrag auf sich hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Nutzungsentgelt?

Beim Immobilienteilverkauf haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, bis zu 50 % Ihrer Immobilie gegen die Auszahlung der entsprechenden Geldsumme an einen Immobilienpartner Ihrer Wahl zu übertragen. Im Gegenzug erhalten Sie ein Nießbrauchrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Damit ist das Wohn- und Nutzungsrecht an der Immobilie garantiert und Sie bleiben weiterhin Haupteigentümer. Der Immobilienpartner fungiert als stiller Teilhaber und erhält kein Mitspracherecht bei Änderungen, die zukünftig an der Immobilie durchgeführt werden. Er verzichtet vollständig darauf, seinen Anteil zu nutzen, sowie auf die Beteiligung an daraus generierten Einnahmen, etwa im Falle einer Vermietung.

Für die Nutzung des im Rahmen des Teilverkaufs übertragenen Anteils bezahlt der Immobilieneigentümer ein Nutzungsentgelt oder auch den sogenannten Nutzungsbeitrag. Häufig wird dies mit einer Miete gleichgesetzt, allerdings hat der Nutzungsbeitrag eine gänzlich andere Bedeutung. Weiter unten in diesem Artikel gehen wir darauf ein, welche Vorteile mit der Zahlung eines Nutzungsentgelts statt einer Miete verbunden sind und wo die Unterschiede liegen.

Wie wird das Nutzungsentgelt beim Teilverkauf bestimmt?

Das Nutzungsentgelt für eine Wohnung oder ein Haus richtet sich nach der Höhe der Sofortauszahlung, dem Wert der Immobilie und ist abhängig vom jeweiligen Finanzierungsniveau zum Zeitpunkt des finalen Angebots. Um den Verkehrswert der Immobilie festzustellen, fertigt ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter vor Ort ein Gutachten an. Basierend auf diesem Wert und der Höhe der gewünschten Auszahlung wird der Nutzungsbeitrag festgelegt. In den meisten Fällen wird der Nutzungsbeitrag für eine längere Dauer festgeschrieben. 

Ist das Nutzungsentgelt dasselbe wie eine Miete?

Häufig wird das Nutzungsentgelt mit einer Miete verglichen. Auf den ersten Blick erscheint dies verständlich, denn auch bei der Miete bezahlt man einen monatlichen Betrag für die Nutzung einer Immobilie. Es gibt jedoch ganz wesentliche Unterschiede zwischen Nutzungsentgelt und Miete.

Bei einem Teilverkauf liegt kein Mietverhältnis vor. Der Immobilieneigentümer behält die volle Entscheidungsmacht darüber, was mit seiner Immobilie geschieht. Außerdem bleibt er alleiniger Nutznießer der Immobilie. Das bedeutet, dass der stille Immobilienpartner nicht an Mieteinnahmen oder anderen aus der Immobilie generierten Einnahmen beteiligt wird. Ein weiterer Vorteil für den Teilverkäufer im Vergleich zu einem Mietverhältnis liegt darin, dass das Vertragsverhältnis nicht einseitig vom Immobilienpartner gekündigt werden kann. Das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchrecht für den verkauften Anteil zugunsten des Teilverkäufers garantiert diesen Schutz. Wichtig ist hier auch zu erwähnen, dass der verkaufte Anteil jederzeit zurückgekauft werden kann. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Teilverkäufer selbst, sondern in der Regel auch im Erbfall.

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Ein wichtiger Unterschied ist außerdem, dass beim Nutzungsentgelt nicht wie bei der Miete zwischen einer Kalt- und einer Warmmiete unterschieden wird. Im Nutzungsentgelt sind keine Kosten für Strom, Warmwasser und andere Nebenkosten enthalten. Vielmehr wird das Nutzungsentgelt für das Nießbrauchrecht erhoben und berechnet sich nach den oben genannten Faktoren.

Fazit: Finanzielle Flexibilität bei gleichzeitiger Sicherheit

Die Sofortauszahlung aus dem Teilverkauf Haus ist nicht zweckgebunden sondern kann zur Erfüllung persönlicher Wünsche ebenso genutzt werden wie beispielsweise für die energetische Sanierung der Immobilie. Der im Gegenzug anfallende, vorab fixierte Nutzungsbeitrag bietet vor allem finanzielle Stabilität und Planbarkeit. Es ist nicht mit einer Miete gleichzusetzen, sondern bietet im Vergleich etliche Vorteile, wie dass der Teilverkäufer weiterhin wie gewohnt seine Immobilie unter voller Kontrolle nutzen kann. Er muss nicht befürchten, dass das Vertragsverhältnis einseitig gekündigt wird, und behält die volle Entscheidungsmacht über seine Immobilie und hat damit eine sehr hohe Sicherheit. Außerdem wird der Nutzungsbeitrag ortsunabhängig und wird bereits vorab für einen gewissen Zeitraum fixiert, sodass es zu keinen unerwarteten “Mieterhöhungen” kommen kann und alle Parteien Planungssicherheit erhalten.

*Der aufgeführte Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen. Er stellt keine Finanzberatung dar.

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